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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der

GGMT Revolution Vertriebs GmbH, FN 436213s


§ 1 GELTUNGSBEREICH AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der GGMT Revolution Vertriebs GmbH (im Folgenden kurz „GGMT“ genannt) abgeschlossen werden. 


Durch Betätigung einer Bestellung, insbesondere durch Anhaken des Zustimmungsbuttons im Zuge des Bestellvorganges im Onlineshop, akzeptiert der Vertragspartner diese AGB.


Alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen von GGMT erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der vorliegenden AGB. Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich GGMT diesen ausdrücklich schriftlich unterwirft.


GGMT behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.


Die vorliegenden AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. Sollten sie auf Rechtsverhältnisse mit Verbrauchern zur Anwendung kommen, so gelten sie nur insoweit, als sie nicht den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (oder sonstigen Verbraucherschutzgesetzen) widersprechen.


Einkaufsberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche oder juristische Personen. Die Nutzung durch Minderjährige ist nicht zulässig. Die für den Einkauf erforderlichen Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer usw. sind von den Nutzern vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.


Dem Vertragspartner ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmittel ist und das Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits auch von Dritten verändert werden können. Der Vertragspartner trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei GGMT ankommen. GGMT darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie ankommen, vom Vertragspartner gesandt wurden.


§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSDAUER, VERTRAGSKÜNDIGUNG


Der gegenständliche Vertrag kommt mit dem Akzeptieren des vorliegenden Vertrages durch GGMT und dem Eingang der Zahlung auf dem Konto der GGMT für beide Seiten verbindlich zustande. GGMT behält sich das Recht vor Verträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


Der GP kauft Gold in der angegeben Stückelung. Die Lieferung des Goldes erfolgt zu einem im Kaufvertrag festgelegten Zeitpunkt. Dafür erhält der Kunde einen laufzeitabhängigen Rabatt auf den Goldpreis. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der vom Kunden gewählten und auf der Rechnung ausgewiesenen Laufzeit. Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

§ 3 VERTRAGSRÜCKTRITT


Bei Zahlungsverzug seitens des „GP“ ist wahlweise nach Setzung einer angemessenen 14-tägigen Nachfrist berechtigt vom noch nicht vollständig erfüllten Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des „GP“ oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den „GP“ ist GGMT zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt.


§ 4 WIDERRUFSBELEHRUNG


Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 3 KSCHG (oder einer ähnlichen Bestimmung zum Schutze der Konsumenten) sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Bestelldatum. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an unsere Firma:


GGMT Revolution Vertriebs GmbH, Naaffgasse 80/2, 1180 Wien, Österreich

E-Mail: office@ggmt.at


eine schriftliche eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, senden. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


 § 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND RECHNUNGSLEGUNG


Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. GP erklärt sich ausdrücklich mit der ausschließlichen Zustellung von Rechnungen und Schriftstücken per Email einverstanden. Sollte eine Zustellung der Rechnung in postalischer Form gewünscht werden so ist dies schriftlich mitzuteilen. Die Kosten gehen dann zu Lasten des GP. Hat der „GP“ eine Einzugsermächtigung zur Bezahlung der Rechnungen erteilt, und sollte ein Zahlungseinzug von dem vom „GP“ bekanntgegebenen Bankkonto nicht möglich sein oder aus Verschulden des „GP“ der Zahlungseinzug seitens der Bank rückgängig gemacht werden, ist GGMT berechtigt, den ihr seitens des kontoführenden Institutes vorgeschriebenen Bearbeitungsaufwand an den „GP“ zu verrechnen. Die Zahlung des „GP“ gilt als an jenem Tag geleistet, an dem GGMT über das Entgelt verfügen kann. GGMT ist berechtigt mit einer erlegten Kaution oder einem seitens des „GP“ bestehenden Guthabens mit ihren im Vertragszusammenhang stehenden offenen Rechnungen aufzurechnen.


§ 6 GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG


Der Kunde unterwirft  sich den  einschlägigen  Bestimmungen  der §§ 365m ff GewO und allen sonstigen gesetzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und der Anti-Geldwäschereglungen  der GGMT laut Webseite und verpflichtet sich zur Übersendung  eines Personalausweises in Kopie und Nachweis  der redliche Herkunft der zum Ankauf verwendeten Gelder, die nur über Europäische  Banken unter Aufsicht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA, englisch European Banking Authority) oder Banken in Aufsicht der Lichtensteinischen Finanzmarktaufsicht oder der englischen  FSA durch Überweisung von einen auf den Kunden als wirtschaftlich  Berechtigtem identifizierten und dort auf dessen Namen geführten Kundenkonto an GGMT  erfolgen darf.

§ 7 Datenverarbeitungsermächtigung und Widerruf derselben


Der GP stimmt- jederzeit widerruflich- iS des DSG und der Datenschutzgrundverordnung der EDV - unterstützten Verarbeitung seiner Daten durch GGMT und deren Weiterleitung an allfällige berechtigte Aufsichtsbehörden und/oder die die Auslieferung des Goldes bewirkenden Unternehmer und Großhändler und an die Compliance Beauftragten der GGMT zu.


§ 8 GGMT Revolution Vertriebs GmbH PARTNERSCHAFT und Premium PARTNERSCHAFT


Die GGMT bietet dem „GP“ und mit ihr zusammenarbeitenden Unternehmen gerne auch eine verdienstvolle Premium-Mitgliedschaft an.


Die Partnerschaft wird durch das Erlegen eines Premium-Partner-Mitgliedschaftsvorteiles (Premium Advantage Fee) begründet. Dieser Prämienvorteil beinhaltet das komplette „Backoffice“ inklusive Kunden- und Partnerverwaltung und einem Bestelltool für die Kunden des „GP“. Zusätzlich zu diesen Vorteilen ist der Premiumpartner berechtigt in der Höhe des dreifachen Wertes des einbezahlten Prämienvorteiles Gold bei der GGMT zu kaufen. Im Gegenzug erhält der Kunde über die Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Vertragsabschluss, einen monatlichen Rabatt in der Höhe von 4%, gerechnet auf die tatsächlich gekaufte Menge Gold. Dieser Rabatt setzt zu 50% aus dem erworbenen Prämienvorteil aus der Prämienmitgliedschaft und zu 50% aus dem von der GGMT gewährten Rabatt aus dem Goldeinkauf zusammen. Nach Ablauf von 18 Monaten verlängert sich der Vertrag zu denselben Konditionen automatisch um weitere 18 Monate, sofern der Kunden den Vertrag nicht vorzeitig unter Einhaltung einer zumindest einmonatigen Kündigungsfrist vor Auslaufen der 18 Monate kündigt.


Nach Ablauf von 36 Monaten hat der Kunde neben dem gekauften Gold Anspruch auf 200% vom einbezahlten Prämienvorteilsbetrag. Dem Kunden steht es jederzeit frei diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle der vorzeitigen Kündigung des Vertrages vor dem Ablauf von 36 Monaten verfällt der 200%ige Prämienvorteil und kommt dieser nicht zur Auszahlung.

Der monatliche Rabatt von 4% wird über die Laufzeit monatlich ausbezahlt. Bei einer vorzeitigen Kündigung endet die monatliche Rabattauszahlung mit dem Monatsletzten, in dem die Kündigung erfolgt ist. Der monatliche Rabatt in Summe von 4% besteht in der Höhe von 2/3 in Cash und in der Höhe von 1/3 in Gold. Der Cash-Anteil in der Höhe von 2/3 wird dem Kundenkonto im Back-Office sofort gutgeschrieben und kann der Kunde hierüber frei verfügen.


Vom Goldanteil in der Höhe von 1/3 wird für den Kunden ein Anteil in der Höhe von 75% sofort in Gold eingekauft, ein Anteil von 25% wird als Gebühr für die anfallende Prämiumpartnerschaft in Abzug gebracht.


Unter der Voraussetzung einer 36-monatigen Aufrechterhaltung der Premiumpartnerschaft wird dem Kunden ein Betrag in der Höhe von 300% berechnet vom einbezahlten Prämienvorteilsbetrag für die Premiumpartnerschaft gutgeschrieben. Dieser Betrag wird beginnend mit dem 37. Monats seit Abschluss des zugrundeliegenden Vertrages über einen weiteren Zeitraum von 36 Monaten zur Auszahlung gebracht und dem Back-Office des Kunden gutgeschrieben. Der monatliche Betrag besteht in der Höhe von 2/3 in Cash und in der Höhe von 1/3 in Gold. Der Cash-Anteil in der Höhe von 2/3 wird dem Kundenkonto im Back-Office sofort gutgeschrieben und kann der Kunde hierüber frei verfügen. Vom Goldanteil in der Höhe von 1/3 wird für den Kunden ein Anteil in der Höhe von 75% sofort in Gold eingekauft, ein Anteil von 25% wird als Gebühr für die anfallende Premiumpartnerschaft in Abzug gebracht.


Bei einer vorzeitigen Kündigung endet die monatliche Rabattauszahlung mit dem Monatsletzten, in dem die Kündigung erfolgt ist.


Die Details zu Verdienst- und Einkommensmöglichkeiten entnehmen Sie dem EDV-mäßig zur Verfügung gestellten Marketingplan (es gilt der jeweils aktuelle, online zur Verfügung gestellte Marketingplan). Zum Erhalt von Provision ist ein aufrechter Gewerbeschein obligatorisch und die im Marketingplan angegebenen Voraussetzungen sind zu erfüllen.


Der „GP“ ist in diesem Fall selbstständig und hat für alle steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Belange selbst Sorge zu tragen. Über den Marketingplan hinausgehende Vergütungen sind nicht vorgesehen. GGMT behält sich das Recht vor „Änderungen am Marketingplan vorzunehmen.


Der Antragsteller hat – ohne das Ermessen von GGMT diesbezüglich einzuschränken – folgende persönliche Voraussetzungen zu erfüllen, um GGMT Geschäftspartner zu werden: Er hat mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein, sowie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße und sorgfältige Führung eines Geschäftes zu erfüllen. Insbesondere dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Gewerbescheines durch die Gewerbebehörde sprechen, vorliegen.


GGMT behält sich das Recht vor, jeden GGMT Geschäftspartnerantrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.


Der Übertrag von Partner Accounts ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes bei der GGMT anzuzeigen. Im Falle einer Schenkung hat er die Willenserklärung und beide Unterschriften zu enthalten. Im Falle einer Erbschaft ist der Tod des Erblassers anzuzeigen. Internetauftritt und Web Präsenz mit Namen und Logos der Firma GGMT oder der von GGMT vertriebenen Produkte, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch GGMT.


§ 9 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND


Für das vorliegende Vertragsverhältnis und alle damit zusammenhängenden Verträge und Rechtsfragen gilt österreichisches Recht und wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Bei Konsumenten innerhalb von Österreich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der GP seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.


§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An deren Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

GGMT Revolution Vertriebs GmbH, 2022